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  • Dies sind Daten der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) einheimischer Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans aus dem Jahr 2013. Mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise (1:25.000) ist die Dichte der Zuchttiere (je 100 km²) bereitgestellt. Zudem sind Punktdaten zu Ortsvereinen für Geflügelzucht mit Informationen zu Anzahl der Zuchten, der Züchter und der Zuchttiere zu erhalten. Dies ist ein frei verfügbarer Downloaddienst (Web Feature Service Version 2.0.0) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

  • Diesen Karten liegen die Daten der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) der einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans aus dem Jahr 2013 zu Grunde. Mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise (1:25.000) ist die Dichte der Zuchttiere (je 100 km²) dargestellt. Zudem sind in den Karten Ortsvereine für Geflügelzucht verortet. Über "Sachinformationen" (GetFeatureInfo) können detailliertere Informationen zur Anzahl der Züchter, der Zuchten und der Zuchttiere erhalten werden. Dies ist ein frei verfügbarer Darstellungsdienst (Web Map Service Version 1.3.0) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

  • Das Standortregister gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist ein bundesweites Verzeichnis der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder zu Forschungszwecken freigesetzt werden. Der öffentliche Zugriff gilt nur für Flächendaten. Der Zugriff von Landesbehörden auf personenbezogene Daten aus dem jeweiligen Bundesland ist möglich. Die erste Mitteilung eines Anbaus von GVO stammt vom 27.12.2006, die letzte vom 05.02.2014. Aktuell findet kein Anbau von GVO in Deutschland statt. Die Einrichtung des Standortregisters gentechnisch veränderter Organismen wurde mit der Neuordnung des Gentechnikrechts und dem zugehörigen Gentechnikgesetz im Februar 2005 zur Information der Öffentlichkeit und zur Überwachung etwaiger Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen.

  • Die Boden-Klima-Räume (BKR) stellen Gebiete mit relativ homogenen Standortbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Definition der BKR erfolgte auf der Basis von Gemeindegrenzen. Dabei wurden vor allem die Einflüsse von Bodengüte und Klima berücksichtigt.

  • Der Downloaddienst stellt die Grenzen der forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen, zum Herunterladen über eine WFS-Schnittstelle zur Verfügung. Die Gebiete wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“). Bedienungshinweis: Ergänzen Sie die URL um die Baumart-Nr. (BAUMART=xxx) als Parameter, z.B. ".../FGRDEU_Hkgb_grenzen_Baumarten?SERVICE=WFS&REQUEST=GetFeature&BAUMART=801&..." Zu folgenden Baumarten liegen Herkunftsgebiete vor: -Acer platanoides L. / Spitz-Ahorn [800]; -Acer pseudoplatanus L. / Berg-Ahorn [801]; -Alnus glutinosa / Schwarz-Erle [802]; -Alnus incana / Grau-Erle [803]; -Betula pendula / Hänge-Birke [804]; -Betula pubescens / Moor-Birke [805]; -Carpinus betulus / Gewöhnliche Hainbuche [806]; -Castanea sativa / Edel-Kastanie [808]; -Fagus sylvatica / Rot-Buche [810]; -Fraxinus excelsior / Gewöhnliche Esche [811]; -Prunus avium / Vogel-Kirsche [814]; -Quercus rubra / Rot-Eiche [816]; -Quercus robur / Stiel-Eiche [817]; -Quercus petraea / Trauben-Eiche [818]; -Robinia pseudoacacia / Robinie [819]; -Tilia cordata / Winter-Linde [823]; -Tilia platyphyllos / Sommer-Linde [824]; -Abies alba Mill. / Weiß-Tanne [827]; -Abies grandis Lindl. / Küsten-Tanne [830]; -Larix decidua / Europäische Lärche [837]; -Larix kaempferi / Japanische Lärche [839]; -Picea abies / Gewöhnliche Fichte [840]; -Picea sitchensis / Sitka-Fichte [844]; -Pinus nigra var. austriaca / Schwarz-Kiefer [847]; -Pinus nigra var. calabrica / Schwarz-Kiefer [848]; -Pinus nigra var. corsicana / Schwarz-Kiefer [849]; -Pinus sylvestris / Wald-Kiefer [851]; -Pseudotsuga menziesii / Douglasie [853].

  • In den Jahren 2007-2009 fand mit der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland zum ersten Mal eine nationale Erhebung statt, die die genauen Mengenverhältnisse der Rebsorten der verschiedenen Weinbauregionen erfasste. Auf der Basis von Rasterzellen in der Größe von 10 km x 10 km wird die Anzahl der angebauten Rebsorten der Weinrebe gezeigt. Ebenso ist die Anzahl der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle in den Daten enthalten. Die Erhebung wurde von der BLE mit Mitteln des BMEL gefördert. Die Ergebnisse der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland wurden im Jahr 2010 veröffentlicht und bilden die Grundlage der Deutschen Genbank Reben, die ein wesentliches Instrumentarium zur Sicherung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland ist.

  • Der Downloaddienst stellt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen, zum Herunterladen über eine WFS-Schnittstelle zur Verfügung. Die Gebiete wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“). Bedienungshinweis: Ergänzen Sie die URL um die Baumart-Nr. (BAUMART=xxx) als Parameter, z.B. ".../FGRDEU_Herkunftsgebiete_Baumarten?SERVICE=WFS&REQUEST=GetFeature&BAUMART=801&..." Zu folgenden Baumarten liegen Herkunftsgebiete vor: -Acer platanoides L. / Spitz-Ahorn [800]; -Acer pseudoplatanus L. / Berg-Ahorn [801]; -Alnus glutinosa / Schwarz-Erle [802]; -Alnus incana / Grau-Erle [803]; -Betula pendula / Hänge-Birke [804]; -Betula pubescens / Moor-Birke [805]; -Carpinus betulus / Gewöhnliche Hainbuche [806]; -Castanea sativa / Edel-Kastanie [808]; -Fagus sylvatica / Rot-Buche [810]; -Fraxinus excelsior / Gewöhnliche Esche [811]; -Prunus avium / Vogel-Kirsche [814]; -Quercus rubra / Rot-Eiche [816]; -Quercus robur / Stiel-Eiche [817]; -Quercus petraea / Trauben-Eiche [818]; -Robinia pseudoacacia / Robinie [819]; -Tilia cordata / Winter-Linde [823]; -Tilia platyphyllos / Sommer-Linde [824]; -Abies alba Mill. / Weiß-Tanne [827]; -Abies grandis Lindl. / Küsten-Tanne [830]; -Larix decidua / Europäische Lärche [837]; -Larix kaempferi / Japanische Lärche [839]; -Picea abies / Gewöhnliche Fichte [840]; -Picea sitchensis / Sitka-Fichte [844]; -Pinus nigra var. austriaca / Schwarz-Kiefer [847]; -Pinus nigra var. calabrica / Schwarz-Kiefer [848]; -Pinus nigra var. corsicana / Schwarz-Kiefer [849]; -Pinus sylvestris / Wald-Kiefer [851]; -Pseudotsuga menziesii / Douglasie [853].

  • Diesem Dienst liegen die Daten der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland der Jahre 2007-2009 zu Grunde. In der Karte ist die Anzahl der Rebsorten pro Rasterzelle (10 km x 10 km) dargestellt; die Anzahl der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle ist über Sachinformationen (GetFeatureInfo) abzurufen. Dies ist ein frei verfügbarer Darstellungsdienst (Web Map Service Version 1.3.0) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

  • Der Darstellungsdienst zeigt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Die Gebiete wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“). Bedienungshinweis: Ergänzen Sie die URL um die Baumart-Nr. (BAUMART=xxx) als Parameter, z.B. ".../FGRDEU_Herkunftsgebiete_Baumarten?SERVICE=WMS&REQUEST=GetMap&BAUMART=801&..." Zu folgenden Baumarten liegen Herkunftsgebiete vor: -Acer platanoides L. / Spitz-Ahorn [800]; -Acer pseudoplatanus L. / Berg-Ahorn [801]; -Alnus glutinosa / Schwarz-Erle [802]; -Alnus incana / Grau-Erle [803]; -Betula pendula / Hänge-Birke [804]; -Betula pubescens / Moor-Birke [805]; -Carpinus betulus / Gewöhnliche Hainbuche [806]; -Castanea sativa / Edel-Kastanie [808]; -Fagus sylvatica / Rot-Buche [810]; -Fraxinus excelsior / Gewöhnliche Esche [811]; -Prunus avium / Vogel-Kirsche [814]; -Quercus rubra / Rot-Eiche [816]; -Quercus robur / Stiel-Eiche [817]; -Quercus petraea / Trauben-Eiche [818]; -Robinia pseudoacacia / Robinie [819]; -Tilia cordata / Winter-Linde [823]; -Tilia platyphyllos / Sommer-Linde [824]; -Abies alba Mill. / Weiß-Tanne [827]; -Abies grandis Lindl. / Küsten-Tanne [830]; -Larix decidua / Europäische Lärche [837]; -Larix kaempferi / Japanische Lärche [839]; -Picea abies / Gewöhnliche Fichte [840]; -Picea sitchensis / Sitka-Fichte [844]; -Pinus nigra var. austriaca / Schwarz-Kiefer [847]; -Pinus nigra var. calabrica / Schwarz-Kiefer [848]; -Pinus nigra var. corsicana / Schwarz-Kiefer [849]; -Pinus sylvestris / Wald-Kiefer [851]; -Pseudotsuga menziesii / Douglasie [853].

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Koordinierung im Sortenversuchswesen beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Letztere wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erstellt. Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten.